Bürgerschaftliches Engagement

“Bürgerschaftliches Engagement bezeichnet (…) eine Vielzahl von freiwilligen gesellschaftlichen Aktivitäten von Individuen und Organisationen, die einen Bezug zu Demokratie und Gemeinwohl aufweisen.“ (Quelle: Forschungszentrum für Bürgerschaftliches Engagement)

Als Bürgerbewegung ist die Hospizbewegung seit den Tagen ihres Entstehens getragen vom Engagement vieler Menschen. Dieses erfolgt freiwillig, ist nicht auf materiellen Gewinn aus und hat zum Ziel, dass schwerstkranke und sterbende Menschen in größtmöglicher Autonomie bis zuletzt leben können. Rund 80.000 Menschen engagieren sich im Hospiz- und Palliativbereich ehrenamtlich in vielfältiger Weise, insbesondere in der direkten Begleitung schwerstkranker Menschen. Hospiz- und Palliativarbeit ist nur denk- und lebbar mit diesem wesentlichen Bestandteil – vielfältiges, von Bürgern freiwillig erbrachtes Engagement. Eine bedeutende, da nachhaltige Form dieses Engagements ist die Errichtung einer Stiftung

Zunehmend ist zu beobachten, dass sich individuelles bürgerschaftliches Engagement institutionalisiert - eine gesellschaftlich anerkannte und verbindliche Form erhält. Die Verbesserungen der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen in den Jahren 2000 und 2002, sowie das "Gesetz zur weiteren Stärkung des Bürgerschaftlichen Engagements" aus dem Jahr 2007 wurden infolgedessen von vielen Menschen in Deutschland als Signale zum Stiften wahrgenommen. Diese erfreuliche Entwicklung ist auch im Hospiz- und Palliativbereich spürbar. Eine Liste zahlreicher Stiftungen in diesem Bereich können Sie auf der Website des DHPV einsehen.

Viele Menschen sind zu einem bestimmten Zeitpunkt im Leben in der glücklichen Situation, dass sie alle persönlichen Bedürfnisse, die mit Geld zu erfüllen sind, stillen können. Dann kommt häufig die Frage auf, was darüber hinaus Sinn-Stiftendes möglich ist. Etwas, das über das eigene Leben hinaus weist.

Die Errichtung einer Stiftung bietet die Möglichkeit, eigene Vorstellungen von konkreter Hilfe zu verwirklichen. Dazu bedarf es keines Millionen-Vermögens. Eine Treuhandstiftung ist häufig schon mit 25.000 € zu errichten und kann dann über das Einwerben von Spenden und weiteren Zustiftungen eine Sinn-Stiftende Arbeit leisten.

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