Geldauflagen für die Deutsche Hospiz- und Palliativstiftung

Informationen für Zuweisende von Geldauflagen

Die Geldauflagen, die der Deutschen Hospiz- und PalliativStiftung zugewiesen werden, sind eine wichtige Säule der Finanzierung unserer Projekte zur Verbesserung der Situation schwerstkranker und sterbender Menschen und ihrer Angehörigen.

Die Deutsche Hospiz- und PalliativStiftung

  • ist in die Listen der Oberlandesgerichte eingetragen,
  • führt ein separates Bußgeldkonto,
  • meldet umgehend, wenn die Zahlungspflicht erfüllt wurde,
  • stellt an Bußgeldzahler ordnungsgemäß keine Zuwendungsbestätigungen aus.

Gerne senden wir Ihnen auch Projektberichte zu oder stellen Ihnen in einem persönlichen Gespräch unsere Aktivitäten vor.

Unterstützen Sie die Deutsche Hospiz- und Palliativstiftung mit Ihrer Zuweisung. Damit können wir vielen Menschen wirksam helfen. Vielen Dank!

Unsere Kontodaten finden Sie hier.

 

Informationen für Zahlungspflichtige

Sie haben ein Bußgeld "aufgebrummt" bekommen? Dann danken wir jetzt schon für Ihre fristgerechte Zahlung. Ihre Bußgeldzahlung kommt schwerstkranken und sterbende Menschen zugute.

Bitte beachten Sie:

  • Die Deutsche Hospiz- und PalliativStiftung darf Ihnen für Ihre Zahlung keine Spendenbescheinigung ausstellen.
  • Wir dürfen nicht mit Ihnen über Ratenzahlungen oder Aufschub der Zahlung verhandeln, dafür wenden Sie sich bitte direkt an das Gericht.
  • Ihre Zahlung wird von uns dem Gericht mitgeteilt.
  • Bitte geben Sie bei allen Zahlungen das Aktenzeichen an, denn nur dann sind wir in der Lage, Ihre Zahlung dem Gericht zu bestätigen.