Rechtsformen

Treuhandstiftung

Für Menschen, die ihr individuelles bürgerschaftliches Engagement nachhaltig gestalten möchten, ist die Gründung einer Stiftung eine interessante Möglichkeit. Eine Treuhandstiftung ist ein Sondervermögen und gründet sich auf eine Stiftungssatzung und einen Treuhandvertrag. Diesen Vertrag schließt der Stifter mit dem Treuhänder. Gleichzeitig überträgt der Stifter das Sondervermögen dem Treuhänder zur Verwirklichung eines oder mehrerer Zwecke, die in der Satzung beschrieben sind. Die Treuhandstiftung erhält eine Steuernummer vom Finanzamt. Im Rechtsverkehr wird sie vom Treuhänder vertreten.

Vorteile der Treuhandstiftung sind, dass sie mit einem geringen Kapital (meist ab 25.000 €) errichtet werden kann, wenig Verwaltungsaufwand verursacht und als Instrument zur nachhaltigen Förderung gemeinnütziger Projekte gut geeignet ist. Über die Verwendung der Stiftungserträge entscheidet der Vorstand der Stiftung im Rahmen der Satzung. Die Grenzen einer Treuhandstiftung zeigen sich dann, wenn die Stiftung operativ tätig werden möchte, das heißt, wenn sie eigene Projekte entwickeln und umsetzen möchte, die über eine finanzielle Förderung hinausgehen. Eine Umwandlung in eine rechtsfähige Stiftung ist jedoch jederzeit möglich.

Rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts

Die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts hat ihre Grundlagen in den §§ 80 – 88 BGB. Ein oder mehrere Stifter bekunden im so genannten Stiftungsgeschäft förmlich den Willen, auf Dauer zur Verwirklichung eines bestimmten Zwecks eine Stiftung zu errichten, sie mit dem dazu benötigten Vermögen und einer entsprechenden Organisation (Vorstand) auszustatten. Die Stiftung bedarf der staatlichen Anerkennung durch die entsprechende Stiftungsaufsicht.

Nach einer Untersuchung des Bundesverbands Deutscher Stiftungen gab es im Jahr 2010 in Deutschland 18.162 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts. Wie sich diese Stiftungen auf das Bundesgebiet verteilen, zeigen Grafiken des Bundesverbands Deutscher Stiftungen.

Weitere Informationen zu den Rechtsformen finden Sie beim Bundesverband Deutscher Stiftungen.